Montag + Sonntag = Ruhetage


Montag und Sonntag sind Ruhetage.

So + Mo   : Ruhetage
Di, Mi, Do : Küche von 17 bis 23 Uhr
Fr + Sa    : Küche von 17 bis 24 Uhr
Tel. 02161 4988719


Küche Fr+Sa bis 24h, sons


Übrigens, hier gibt’s echtes Essen: In unseren Speisen verwenden wir keine Fertigprodukte, Convenience Food, Beutelware oder Rohprodukte, die bereits Geschmacksverstärker enthalten u.s.w.
Leif stellt seine Gerichte, Beilagen, Saucen und Desserts aus echten Rohstoffen selber her. Bitte, rechnet bei uns deshalb mit natürlichen Zubereitungszeiten. Denn hier wird für Euch gekocht - nicht à la Stoppuhr zusammengepanscht.

Eine Auswahl neuer und monatlich immer wieder wechselnder Gerichte bietet unser Koch LEIF zusätzlich zum ständigen Angebot an. (Diese täglich nur solange Vorrat reicht.. Das ständige Angebot an Speisen und Getränken findet Ihr in der Navigation unter der Rubrik "Karte".):


Nichtraucherschutzgesetz


Nichtrauchergesetz
Raucherbereich







Achtung:
Ab 1. Mai 2013 gilt in NRW ein totales Rauchverbot in der Gastronomie. Hiervon ausgenommen ist nur noch der BIERGARTEN des Messajero. Wir bitten Euch hinsichtlich der Gesprächslautstärke im Außenbereich und der gesamten Umgebung eindringlich um Eure solidarische Rücksichtnahme auf unsere Anwohner, insbesondere ab 22 Uhr. Bitte verhaltet Euch problembewusst und helft uns, unsere Nachbarschaftsverhältnisse zu schonen.



BURGER-Mittwoch


lecker Burger


Tisch-Reservierungen


Dienstags bis samstags sind wir ab 17 Uhr im Restaurant für Euch telefonisch erreichbar, unter 02161 - 4988 719, zum Beispiel für Reservierungsanfragen.
Tischreservierungen werden nur begrenzt entgegen genommen, bis zu einem gewissen Tageslimit.
Ticketreservierung ausgeschlossen: Konzerttickets sind zu den Öffnungszeiten beim Personal erhältlich. Vorverkaufspreise gelten bis zum Vorabend eines Konzerts.


Deine Feier im MESSAJERO


Wer seine Firmen-Weihnachtsfeier, den 50. Geburtstag o.ä. in unserem Club feiern möchte, der sollte sich sehr zeitig melden.
Da wir derzeit über ein halbes Jahr im Voraus Veranstaltungen und Saal-Reservierungen buchen, kann es sonst ziemlich trübe aussehen. Das betrifft insbesondere die Freitage und die Samstage in Herbst und Winter.



MESSAJERO auf Facebook


www.facebook.com/messajero



Detail zu:


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Mittwoch 24 November 2021

KW47 (ab 24.11.)


NRW-Verordnung ab 24.11.2021


In der Gastronomie in NRW gilt jetzt flächendeckend der 2G-Status.


Bild

Einstweilen nur geimpfte und genesene Gäste haben ab Mittwoch, 24.11.2021 noch Zutritt zu gastronomischen Angeboten in NRW.
Dies gilt im Innen- wie auch im Außenbereich.
Die Beschränkungen gelten nicht, wenn Speisen oder Getränke lediglich abgeholt werden.

Ausgenommen von dieser Regel sind nur solche Gäste mit einem ärztlichen Attest (nicht älter als 6 Wochen), die einen aktuellen Schnell- oder PCR-Test vorlegen, wobei Antigen-Schnelltests nicht älter als 24 Stunden und PCR-Tests nicht älter als 48 Stunden sein dürfen.

Auch Kinder und Jugendliche bis einschließlich 15 Jahren sind von der 2G-Regelung ausgenommen und dürfen bei Vorlage eines entsprechenden negativen Tests (auch hier: Nicht älter als 24/48 Stunden) gastronomische Leistungen in Anspruch nehmen.

Im "Tanzbereich" bzw. bei Partys (Clubs, Discotheken, Partys und Feiern mit Tanz) gilt die "2Gplus" Regel. Es dürfen dabei nur geimpfte oder genesene Personen, die zusätzlich ein Negativ-Attest vorlegen können, an entsprechenden Veranstaltungen teilnehmen.

Die Höhe der Bußgelder bei Nichtbeachtung der Coronaregeln wurden empfindlich nach oben angepasst. Es wurde angekündigt, dass die Kontrollen erheblich verstärkt werden sollen. Des Weiteren sieht die Coronaschutzverordnung vor, dass, soweit nach Gaststättenrecht verantwortliche Personen gegen grundlegende Pflichten aus dieser Verordnung (insbesondere fehlende Kontrolle oder Durchsetzung der Zugangsbeschränkungen und ähnliches) verstoßen, Überprüfungen der gaststättenrechtlichen Zuverlässigkeit ("Konzession") durch zuständige Stellen folgen können.

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