Montag + Sonntag = Ruhetage


Montag und Sonntag sind Ruhetage.

So + Mo   : Ruhetage
Di, Mi, Do : Küche von 17 bis 23 Uhr
Fr + Sa    : Küche von 17 bis 24 Uhr
Tel. 02161 4988719


Küche Fr+Sa bis 24h, sons


Übrigens, hier gibt’s echtes Essen: In unseren Speisen verwenden wir keine Fertigprodukte, Convenience Food, Beutelware oder Rohprodukte, die bereits Geschmacksverstärker enthalten u.s.w.
Leif stellt seine Gerichte, Beilagen, Saucen und Desserts aus echten Rohstoffen selber her. Bitte, rechnet bei uns deshalb mit natürlichen Zubereitungszeiten. Denn hier wird für Euch gekocht - nicht à la Stoppuhr zusammengepanscht.

Eine Auswahl neuer und monatlich immer wieder wechselnder Gerichte bietet unser Koch LEIF zusätzlich zum ständigen Angebot an. (Diese täglich nur solange Vorrat reicht.. Das ständige Angebot an Speisen und Getränken findet Ihr in der Navigation unter der Rubrik "Karte".):


Nichtraucherschutzgesetz


Nichtrauchergesetz
Raucherbereich







Achtung:
Ab 1. Mai 2013 gilt in NRW ein totales Rauchverbot in der Gastronomie. Hiervon ausgenommen ist nur noch der BIERGARTEN des Messajero. Wir bitten Euch hinsichtlich der Gesprächslautstärke im Außenbereich und der gesamten Umgebung eindringlich um Eure solidarische Rücksichtnahme auf unsere Anwohner, insbesondere ab 22 Uhr. Bitte verhaltet Euch problembewusst und helft uns, unsere Nachbarschaftsverhältnisse zu schonen.



BURGER-Mittwoch


lecker Burger


Tisch-Reservierungen


Dienstags bis samstags sind wir ab 17 Uhr im Restaurant für Euch telefonisch erreichbar, unter 02161 - 4988 719, zum Beispiel für Reservierungsanfragen.
Tischreservierungen werden nur begrenzt entgegen genommen, bis zu einem gewissen Tageslimit.
Ticketreservierung ausgeschlossen: Konzerttickets sind zu den Öffnungszeiten beim Personal erhältlich. Vorverkaufspreise gelten bis zum Vorabend eines Konzerts.


Deine Feier im MESSAJERO


Wer seine Firmen-Weihnachtsfeier, den 50. Geburtstag o.ä. in unserem Club feiern möchte, der sollte sich sehr zeitig melden.
Da wir derzeit über ein halbes Jahr im Voraus Veranstaltungen und Saal-Reservierungen buchen, kann es sonst ziemlich trübe aussehen. Das betrifft insbesondere die Freitage und die Samstage in Herbst und Winter.



MESSAJERO auf Facebook


www.facebook.com/messajero



Detail zu:


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Freitag 20 August 2021

KW33 (ab 20.08.)


3G-Regel: Innenbereich nur mit Impfnachweis, genesen oder vor max.48h negativ getestet


Bitte zeigen Sie vor Eintritt unaufgefordert Ihre 3G-Nachweise vor.


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Liebe Gäste,
hier die wichtigsten Regeln ab 20.08.2021 in NRW:
Es gibt nur noch einen Inzidenzwert, der das Greifen von strengeren Maßnahmen auslöst, den Inzidenzwert 35. Andere Inzidenzwerte aus vorherigen Fassungen der Coronaschutzverordnung und damit auch die vier bisherigen Inzidenzstufen entfallen. Da der Wert von 35 landesweit aktuell erreicht ist, greifen die Regelungen ab 20.08.21 einheitlich in ganz Nordrhein-Westfalen.

3G-Nachweis
Mit Blick auf steigende Infektionszahlen sieht die Coronaschutzverordnung ab einer 7-Tage-Inzidenz von 35 für alle Personen, die weder vollständig geimpft noch genesen sind, eine Pflicht zur Vorlage eines negativen Antigen-Schnelltests oder eines negativen PCR-Tests vor, der nicht älter als 48 Stunden ist. Diese Regel gilt für folgende Bereiche:

- Veranstaltungen in Innenräumen (zusätzlich Hygienekonzept)
- Sport in Innenräumen
- Innengastronomie
- Körpernahe Dienstleistungen
- Beherbergung (Vorlage bei Anreise und erneut nach jeweils weiteren vier Tagen)
- Großveranstaltungen im Freien (ab 2.500 Personen)

Außerdem gilt die Regel gemäß dem Beschluss der Bund-Länder-Beratungen auch für Bereiche mit besonders hohem Risiko für Mehrfachansteckungen, also in Clubs, Diskotheken und ähnlichen Einrichtungen sowie bei Tanzveranstaltungen einschließlich privaten Feiern mit Tanz. Hier muss allerdings ein negativer PCR-Test vorgelegt werden, ein Antigen-Schnelltest ist nicht ausreichend.

Schulpflichtige Kinder und Jugendliche gelten aufgrund ihrer Teilnahme an den verbindlichen Schultestungen als getestete Personen. Sie brauchen dort, wo die 3G-Regel gilt, lediglich ihren Schülerausweis vorzulegen. Kinder bis zum Schuleintritt sind ohne Vornahme eines Coronatests getesteten Personen gleichgestellt.

Maskenpflicht und AHA+L-Regeln
Es besteht weiterhin unabhängig von Inzidenz-Werten und für alle Personen die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske im öffentlichen Personennahverkehr, im Handel, in Innenräumen mit Publikumsverkehr, in Warteschlangen und an Verkaufsständen sowie bei Großveranstaltungen im Freien (außer am Sitzplatz). Die AHA gelten ansonsten generell weiterhin als Empfehlung, bestimmte Lüftungs- und Hygieneregeln sind in Einrichtungen mit Besucher- oder Kundenverkehr verpflichtend umzusetzen.
NRW-3G

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