Die neue NRW-Verordnung ab 30. Mai 2020, sieht u.a. vor:
Kontakt-Beschränkung:
An einem gemeinsamen Tisch dürfen Familienverbände Platz nehmen, aber auch ganz allgemein bis zu zehn Personen aus bis zu zehn verschiedenen Hausständen. Bitte, fragt im Zweifelsfall unbedingt beim Inhaber nach, ob Eure gewünschte Tischgesellschaft eine zulässige Konstellation ist.
Nach wie vor geht es nicht, seinen Platz zwischen verschiedenen Tischen oder Gruppen zu wechseln, also keinen festen Platz zu haben oder laufend wechselnde Gesellschaft am (Steh)Tisch zu haben.
Namentliche Registrierung:
Tischbezogen sind wir weiterhin verpflichtet, die Kontaktdaten aller Anwesenden zu jedem Zeitpunkt zu erfassen (zwecks Rückverfolgbarkeit, falls erforderlich).
Platzanweisung (Reservierung):
Eine freie Platzwahl ist nicht möglich. Reservierungen sind daher sehr zu empfehlen. Wir müssen jeden Gast und jeden Platz entsprechend der Auflagen koordinieren.
Abstände zwischen den Tischen
mindestens 1,5 Meter.
Maskenpflicht
Nur bei Tisch sind die Schutzmasken abzusetzen. In evtl. Warteschlangen oder auch in den Gängen und Sanitärräumen gelten Masken- und Abstandspflichten.
Übrigens:
Die Möglichkeit, Speisen zum Mitnehmen zu bestellen, bestand hier schon immer und wird auch weiterhin gepflegt.
Infektionsschutz- und Hygienekonzept, sowie neue Maßgaben zum Arbeitsschutz:
Für den Gast weniger im Vordergrund finden intern eine Vielzahl von Regelungen und Maßnahmen statt, die dem Schutz ALLER (hier beiteiligten und unbeteiligten) Mitmenschen dienen. Wir bitten um Euer Verständnis, falls Abläufe sich dadurch anfänglich etwas verlangsamen sollten.
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